§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung und regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder des Fördervereins Arado 196 e.V.. Sie wird von der Mitgliederversammlung des Vereins
beschlossen und kann nur von der Mitgliederversammlung geändert werden.
Eine der wesentlichen Grundlagen für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen durch die Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre
Beitragspflichten, die in § 5 der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen.
§ 2 Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Jahresbeiträge. Die festgesetzten Beiträge werden jeweils im Januar eines Jahres erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann ein anderer
Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Der Beitrag für ein Kalenderjahr beträgt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung
• Einzelmitgliedschaft: natürliche volljährige Personen 40 €
/ Jahr
• Einzelmitgliedschaft ermäßigt: Schüler, Studenten, Auszubildende 20 € / Jahr
• Juristische Personen: Firmen, Institutionen, Vereine 200 €
/ Jahr
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Ermäßigungen für Schüler, Studenten und Auszubildende werden nur für den Zeitraum der Gültigkeit einer entsprechenden Bescheinigung anerkannt.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge gilt solange, bis die Mitgliederversammlung neue Beträge beschließt.
§ 4 Vereinskonto
Alle Mitgliedsbeiträge sind auf das Konto des Vereins bei der Volksbank eG Bremerhaven-Cuxland zu zahlen:
IBAN: DE 51 2926 5747 0803 2840 00
BIC: GENODEF1BEV
Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen
Verfahrensregeln.
§ 5 Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften und Kontoänderungen umgehend schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile
entstehen. Insbesondere Gebühren, die durch fehlerhafte Angaben beim SEPA-Lastschriftverfahren entstehen, werden den Mitgliedern angelastet.
§ 6 Kündigung der Mitgliedschaft
Gemäß Satzung des Fördervereins Arado 196 e.V. ist die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft nur zum 31.12. eines Jahres möglich und muss spätestens 3 Monate zuvor dem Vorstand schriftlich angezeigt
werden. Hat ein Mitglied seine Mitgliedschaft gekündigt, bleibt es bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft verpflichtet, seinen Mitgliedsbeitrag zu leisten und seine sonstigen
Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
Nordholz, Dezember 2016